Voltaic Blog

Solarpaket I: Welche Änderungen stehen bevor?

Seit längerem plant die Bundesregierung Änderungen in den Bereichen Photovoltaik und Solar, die einerseits zu Entbürokratisierung führen sollen und andererseits zu einem beschleunigten Zubau neuer Anlagen. Dafür wurde im Praxischeck bereits ermittelt, an welchen Stellen Unternehmen und Endverbraucher besonders großen Hürden begegnen. Mit dem Ziel, dass der Stromsektor in Deutschland bis 2035 ohne Treibhausgas-Emissionen auskommen soll, werden diese nun abgebaut. Bis 2045 plant die Bundesregierung die Klimaneutralität für das Land, die kurzfristige Schlussfolgerung daraus ist die Erhöhung von Ausbauzielen in Photovoltaik und Solarleistungen. 

Der erste Teil des Solarpaket I beschäftigt sich mit Photovoltaik- und Solaranlagen auf Dächern sowie Gebäuden, der Zweite mit dem Ausbau von Freiflächenanlagen. Wir haben die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Einfacheres Installieren und Betreiben von Balkonkraftwerken

Das Installieren und Betreiben von Balkonkraftwerken soll dadurch vereinfacht werden, dass die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber entfällt. Auch die Anmeldung im Marktstammdatenregister soll auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt werden. Der Besitz eines digitalen Stromzählers, oder auch Zweirichtungszählers, soll zur Inbetriebnahme nicht mehr verpflichtend sein. Alte Ferraris Zähler können bis zum Austausch behalten werden und sollen rückwärts laufen, sobald Strom eingespeist wird. Eine weitere Erleichterung soll es bei der Installation durch den Stecker geben, denn der herkömmliche Schukostecker soll auch für diese Anlagen verwendet werden. Hierfür müssen die technischen Normen allerdings noch ausgearbeitet werden.

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung 

Gemeinschaftliche Gebäude-versorgung 

In Mehrfamilienhäusern soll günstiger Strom durch eine gemeinschaftliche Gebäudeversorgung direkt an den Mieter weitergegeben werden. Damit würde der Umweg über die
Einspeisung wegfallen und eine bürokratiearme Lieferung von Strom, mit Wegfall der Lieferanten Pflicht bieten. Dafür sorgt die Befreiung der Pflicht zur Reststrom Lieferung, wobei ein entstehender Überschuss trotzdem wie gewohnt nach dem EEG vergütet wird. Um den Schutz von Verbrauchern zu stärken, plant die Bundesregierung hier außerdem eine Regelung zur rechtzeitigen Information über Versorgungsunterbrechungen.

Mieterstrom und Netzanschlussverfahren

Mieterstrom und Netzanschluss-

verfahren

Für Mieter sollen nun einfachere technische Anforderungen geschaffen werden beim zusammenfassen mehrerer Anlagen. Um die Pflicht der Netzdurchleitung zu umgehen, wird Strom nun auch von Garage und Nebenanlagen gefördert, solange er direkt verbraucht wird. Außerdem wird das Netzanschlussverfahren, das bisher bei 10,8 kW gedeckelt war, auf bis zu 30 kW ausgeweitet.

Direktvermarktung

Die Vorgaben zur Direktvermarktung werden bis zu 25 kW gelockert und erfordern bis zu diesem Wert keine grundsätzlichen Vorgaben zur technischen Ausstattung.

Photovoltaik-Anlagen im Gewerbe

Eine besondere Förderung ist unter dem Namen “Agri PV” geplant, welche die kombinierte Nutzung von Flächen für Landwirtschaft und PV-Modulen unterstützen soll. Diese mehrfache Nutzung zielt vor allem darauf ab, die landwirtschaftlichen Interessen zu wahren. Ein Maximum
von 80 Gigawatt auf landwirtschaftlichen Flächen soll eingehalten werden, während Schutzgebiete natürlich ausgenommen bleiben. Um auch versiegelte Flächen besser zu nutzen, sollen Photovoltaik-Anlagen auf Parkplätzen gefördert werden. Für eine Vereinfachung dieser Vorhaben soll es keine Ausschreibungssegmente mit eigenem Höchstwert mehr geben.

Alle detaillierten Informationen sind übrigens im Überblickspapier Solarpaket I des BMWK zu finden.

Solarpaket I

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