Das Mieterstrommodell

Das Mieterstrommodell beschreibt den Vorgang, bei dem ein Vermieter durch eine Anlage, wie eine Photovoltaikanlage, Strom erzeugt und den Mietern zur Nutzung bereitstellt. Reicht dieser nicht aus, wird der restliche benötigte Strom aus dem Netz gezogen, was für deutlich geringere Kosten sorgt, als den Strom vollständig aus dem Netz zu beziehen. 
Dabei ist wichtig, dass der Strom sozusagen an dem Ort erzeugt wird, an dem er auch verbraucht wird. Diese Voraussetzung soll den Umweg über das öffentliche Stromnetz verhindern und meint eine Photovoltaikanlage, die beispielsweise auf dem Hausdach, an einer Hauswand oder auf einem Balkon installiert ist. Diese und weitere gesetzliche Grundlagen wurden bereits 2017 durch das Mieterstrom Gesetz geschaffen und setzen außerdem voraus, das mindestens 40% der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt wird, die Anlage eine maximale Leistung von 100 kWp hat und der Mieterstrom mindestens zehn Prozent preiswerter als der Tarif des örtlichen Grundversorgers ist.

Vorteile für Mieter und Vermieter

Probleme mit dem Mieterstrommodell

Solarpaket I und ein neues Modell

Solarpaket I in der Praxis

Vorteile für Mieter und Vermieter

Probleme mit dem Mieterstrommodell

Solarpaket I und ein neues Modell

Solarpaket I in der Praxis

Das Mieterstrommodell beschreibt den Vorgang, bei dem ein Vermieter durch eine Anlage, wie eine Photovoltaikanlage, Strom erzeugt und den Mietern zur Nutzung bereitstellt. Reicht dieser nicht aus, wird der restliche benötigte Strom aus dem Netz gezogen, was für deutlich geringere Kosten sorgt, als den Strom vollständig aus dem Netz zu beziehen. 
Dabei ist wichtig, dass der Strom sozusagen an dem Ort erzeugt wird, an dem er auch verbraucht wird. Diese Voraussetzung soll den Umweg über das öffentliche Stromnetz verhindern und meint eine Photovoltaikanlage, die beispielsweise auf dem Hausdach, an einer Hauswand oder auf einem Balkon installiert ist. Diese und weitere gesetzliche Grundlagen wurden bereits 2017 durch das Mieterstrom Gesetz geschaffen und setzen außerdem voraus, das mindestens 40% der Gebäudefläche zu Wohnzwecken genutzt wird, die Anlage eine maximale Leistung von 100 kWp hat und der Mieterstrom mindestens zehn Prozent preiswerter als der Tarif des örtlichen Grundversorgers ist.