AGB’s Think Voltaic GmbH

1. Anwendungsbereich

1.1 Alle Lieferungen und Leistungen der Think Voltaic GmbH, einschließlich kauf-, werklieferungs- und werkvertraglicher Dienstleistungen, sowie Installations-, Montage-, Service- und Beratungsleistungen und Nebenleistungen (nachfolgend die "Leistungen") erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend die "Geschäftsbedingungen"). Etwaige Angebote und Vertragserklärungen seitens Think Voltaic GmbH erfolgen ebenfalls auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von der Think Voltaic GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt werden. Solche Bedingungen werden selbst dann nicht anerkannt, wenn die Think Voltaic GmbH ihnen nach Eingang nicht widerspricht oder Leistungen vorbehaltlos erbringt.

1.2 Diese Geschäftsbedingungen gelten sowohl im Geschäftsverkehr mit Unternehmern als auch mit Verbrauchern. Ein Verbraucher ist eine Person, die ein Rechtsgeschäft mit Think Voltaic GmbH zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Hingegen ist ein Unternehmer jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Geschäftsbedingungen, die ausschließlich für Unternehmer gelten, sind entsprechend gekennzeichnet; Geschäftsbedingungen, die ausschließlich für Verbraucher gelten, sind ebenfalls entsprechend gekennzeichnet. Alle nicht gesondert gekennzeichneten Geschäftsbedingungen gelten für beide Arten von Kunden.

1.3 Nur für Unternehmer: Diese Geschäftsbedingungen gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch für alle unsere zukünftigen Leistungen für den Kunden.

2. Angebote und Vertragsschluss

2.1 Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend und ohne Bindung.

2.2 Zustande kommt ein Vertrag durch die Bestellung des Kunden und die Annahme durch uns. Unsere Annahme erfolgt entweder durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Ausführung der Leistung, sofern in diesen Geschäftsbedingungen nicht abweichend festgelegt. Das Schriftformerfordernis für nachvertragliche Änderungen entfällt.

2.3 Innerhalb von zwei (2) Wochen nach Abgabe einer Bestellung des Kunden behalten wir uns das Recht vor, diese anzunehmen. Bis zum Ablauf dieser Frist ist die Bestellung bindend. Unser Schweigen impliziert keine Vertrauensbasis für einen Vertragsschluss. Sollte unsere Auftragsbestätigung beim Kunden verzögert eintreffen, wird dieser uns umgehend informieren.

2.4 Nur im Unternehmenskontext: Für die Auslegung von Handelsklauseln gelten die Incoterms in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung.

2.5 Nur für Verbraucher: Der Kunde kann über eine Funktion auf unserer Webseite ein Angebot für die aufgeführten Leistungen anfordern. Die Präsentation von Leistungen auf unserer Website stellt kein Angebot zum Abschluss eines Vertrages dar. Der Kunde kann die in der Funktion auf unserer Website angezeigten Leistungen auswählen und die abgefragten Informationen eingeben. Bis zum Klicken auf den Button „Angebot anfordern“ kann der Kunde die ausgewählten Leistungen jederzeit ändern. Durch Betätigen des Buttons „Angebot anfordern“ fordert der Kunde ein unverbindliches Angebot für die angefragten Leistungen an.

Nach Eingang der Bestellung des Kunden erhält dieser automatisch eine E-Mail, die den Eingang der Bestellung bestätigt und Einzelheiten aufführt (nachfolgend: „Eingangsbestätigung“). Die Eingangsbestätigung stellt keine Annahme der Bestellung dar, sondern informiert lediglich darüber, dass die Bestellung eingegangen ist. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch eine weitere E-Mail, in der wir die Bestellung bestätigen („Auftragsbestätigung“). 

3. Technische Hinweise

Wir sind nicht verpflichtet, technische Hilfestellung zu leisten oder technische Hinweise zu erteilen. Ratschläge bezüglich der Einsatzvorbereitung der Ware oder unserer Leistungen, die mündlich, schriftlich oder durch Tests vermittelt werden, erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen. Diese Ratschläge haben gleichwohl - auch im Verhältnis zu Dritten - keinen bindenden Charakter.

Ausdrucke und Kopien unterliegen nicht dem Änderungsdienst.

4. Voraussetzungen für die Installation von Photovoltaikanlagen und sonstiger Hardware; Vor-Ort-Termin

4.1 Falls der Vertragsgegenstand die Installation von Photovoltaikanlagen und/oder anderer Hardware ist, stellt der Kunde sicher, dass vor Beginn der Installation alle Voraussetzungen für die Installation von Photovoltaikanlagen und sonstiger Hardware erfüllt sind. Diese Anforderungen sind integraler Bestandteil des Vertrages.

4.1.1. Diese Voraussetzungen sind: Platz für Material auf dem Grundstück des Bauvorhabens, Zugang zu allen notwendigen Räumen und Anlagen (Keller, Zählerschrank, Traforaum, Dachstuhl etc.)

4.2 Es besteht die Möglichkeit, dass wir im Rahmen einer Vor-Ort-Besichtigung überprüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind.

4.3 Sollte sich herausstellen, dass die Voraussetzungen für “die Installation von Photovoltaikanlagen und sonstiger Hardware” aufgeführten Anforderungen nicht erfüllt sind, können folgende Konsequenzen eintreten:

(a) Unsere Termine können sich um die Dauer der Verzögerung und einer angemessenen Anlaufzeit verschieben.

(b) Es können Mehrkosten aufgrund der Nichteinhaltung der Voraussetzungen entstehen, die separat berechnet werden.

(c) Wir behalten uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn diese Voraussetzungen nicht innerhalb einer angemessenen Frist und mit zumutbarem Aufwand seitens des Kunden hergestellt werden können. Alternativ können wir eine Anpassung des Vertrages verlangen. Gleiches gilt, wenn sich nach Vertragsschluss herausstellt, dass aufgrund eines unvorhersehbaren Zustands am Installationsort eine Installation unmöglich oder wesentlich erschwert ist. Unsere gesetzlichen Rechte bleiben davon unberührt.

4.4 Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich zu informieren, sobald absehbar ist, dass Verzögerungen eintreten werden.

5. Nur für Verbraucher: Verbraucherverträge über digitale Produkte

5.1 Bei einem Vertrag über die Bereitstellung digitaler Inhalte oder digitaler Dienstleistungen im Sinne des § 327 BGB ("digitale Produkte") zwischen uns und einem Verbraucher gelten die gesetzlichen Regelungen, unter Berücksichtigung der nachfolgenden Bestimmungen. Für einen Kaufvertrag über eine Sache, die digitale Produkte enthält oder damit verbunden ist, jedoch auch ohne diese digitalen Produkte funktionieren kann, gelten die gesetzlichen Regelungen für den Teil des Vertrages, der das digitale Produkt betrifft, unter Berücksichtigung der nachfolgenden Regelungen.

5.2 Wir stellen dem Verbraucher die in der Auftragsbestätigung angegebene Version des digitalen Produkts zur Verfügung. Sofern es sich dabei nicht um die neueste verfügbare Version zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung handelt, weisen wir den Kunden ausdrücklich darauf hin.

5.3 Bei einer dauerhaften Bereitstellung des digitalen Produkts dürfen wir notwendige und dem Verbraucher zumutbare Änderungen vornehmen, die über das zur Aufrechterhaltung der Vertragsgemäßheit nach § 327e Abs. 2 und 3 BGB und § 327 f BGB erforderliche Maß hinausgehen. Diese Änderungen dienen ausschließlich der Anpassung des digitalen Produkts an eine neue technische Umgebung, erhöhte Nutzerzahlen oder sind aus sicherheitstechnischen, betriebstechnischen oder rechtlichen Gründen erforderlich. Dabei entstehen dem Verbraucher keine zusätzlichen Kosten, und wir informieren ihn klar und verständlich über die Änderung.

5.4 Eine Änderung des digitalen Produkts, die die Zugriffsmöglichkeit des Verbrauchers erheblich beeinträchtigt oder die Nutzbarkeit des digitalen Produkts für den Verbraucher wesentlich einschränkt, dürfen wir nur vornehmen, wenn wir den Verbraucher innerhalb einer angemessenen Frist vor dem Zeitpunkt der Änderung mittels eines dauerhaften Datenträgers (z.B. E-Mail) informieren.

5.5 Im Vorfeld des Vertragsschlusses benannte Merkmale des digitalen Produkts gehören nicht automatisch zur vereinbarten Beschaffenheit nach § 327e Abs. 2 Satz 1 Nr. 1a BGB, ebenso wenig wie zum vereinbarten Zubehör, Anleitungen und Kundendienst nach § 327e Abs. 2 S. 1 Nr. 2 BGB oder zu den zu den vereinbarten Aktualisierungen nach § 327e Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB, sondern nur dann, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich benannt werden.

6. Nur für Verbraucher: Widerrufsrecht

6.1.Sofern der Kunde, ein Verbraucher, einen Werkvertrag wie einen Vertrag über die Installation von Photovoltaikanlagen oder über die Installation anderer Hardware mit der Think Voltaic GmbH abschließt, steht ihm ein Widerrufsrecht nach den folgenden Bestimmungen zu:

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Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns, der Think Voltaic GmbH, Exerzierstrasse 24, 13357 Berlin, E-Mail kontakt@thinkvoltaic.de, mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Wir holen die Waren ab. Wir tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.

Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

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7. Zahlungsmethode, Preise und Zahlung, Ausfuhr

7.1 Zahlungen an uns können ausschließlich per Banküberweisung auf unser in den Rechnungen angegebenes Bankkonto geleistet werden.

7.2 Nur für Verbraucher: Vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen sind unsere Preise in Euro und verstehen sich einschließlich der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer.

7.3 Nur für Unternehmer: Unsere Preise verstehen sich unsere Preise EXW (Incoterms 2020) zuzüglich der im Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

7.4 Die Preisberechnung erfolgt nach den vertraglichen Einheitspreisen (z. B. je Meter) und der Menge der tatsächlich ausgeführten Leistungen, wenn keine andere Berechnungsart (z. B. für eine Ware, durch Pauschalsumme, nach Stundenlohnsätzen, etc.) vereinbart ist.

7.6 Unsere Rechnungsforderungen sind innerhalb von 7 Tagen nach ordnungsgemäßer Rechnungstellung ohne Abzug an unseren Hauptsitz zu zahlen. Soweit nicht abweichend vereinbart, sind unsere Forderungen aus dem Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der jeweiligen Ware und ordnungsgemäßer Rechnungstellung zur Zahlung fällig.

7.7 Bei Lieferungen in das Ausland sind sämtliche im Ausland oder beim Export ins Ausland zu erbringenden Steuern, Zölle und sonstige öffentliche Abgaben vom Kunden zu tragen bzw. uns zu erstatten.

7.8 Nur für Unternehmer: Bei innergemeinschaftlichen Lieferungen in einen anderen EU-Mitgliedstaat als Deutschland hat der Kunde eine den Anforderungen des § 17 b Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung in seiner jeweils geltenden Fassung entsprechende Gelangensbestätigung abzugeben, mit der er bestätigt, dass der Gegenstand der Lieferung in das übrige Gemeinschaftsgebiet gelangt ist. Soweit nicht abweichend von uns vorgegeben, muss die Gelangensbestätigung mindestens den Namen und die Anschrift des Kunden, die Menge des Gegenstands der Lieferung und die handelsübliche Bezeichnung, Ort und Datum des Erhalts der Lieferung im übrigen Gemeinschaftsgebiet oder im Falle der Beförderung durch den Kunden Ort und Datum des Endes der Beförderung in dem anderen EU-Mitgliedstaat sowie das Ausstellungsdatum enthalten. Soweit nicht abweichend von uns vorgegeben, muss der Kunde zur Abgabe der Gelangensbestätigung ein von uns bereitgestelltes Muster verwenden. Die Gelangensbestätigung ist handschriftlich zu unterschreiben oder auf Anforderung elektronisch zu übermitteln.

7.9 Nur für Unternehmer: Bei Zahlungsverzug des Kunden mit unseren Entgeltforderungen sind wir – unbeschadet weiterer Ansprüche – berechtigt, Verzugszinsen in Höhe banküblicher Sätze, mindestens aber von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen.

7.10 Nur für Unternehmer: Soweit keine Vorleistung durch uns vereinbart ist, können wir Lieferungen gegen den Kunden zurückhalten, bis die uns gebührende Zahlung des Kunden Zug um Zug mit unserer Leistung bewirkt wird.

7.11 Wird nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden erkennbar, durch die ein Anspruch von uns gefährdet wird, insbesondere bei Zahlungseinstellung oder einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden, sind wir im Falle einer Vorleistungspflicht unsererseits berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Stellung einer angemessenen Sicherheit auszuführen. Erbringt der Kunde keine Sicherheitsleistung innerhalb einer ihm gesetzten angemessenen Frist, sind wir – unbeschadet sonstiger Rücktrittsrechte – dazu berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Dies gilt nicht, wenn der Kunde eine Vorauszahlung leistet.

7.12 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind oder der Anspruch des Kunden aus dem gleichen Vertragsverhältnis wie unser Anspruch stammt.

8. Gefahrübergang, Durchführung der Lieferung, Termine

8.1 Nur für Verbraucher: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht bei Lieferungen, und zwar auch bei Teillieferungen, mit Übergabe an den Kunden über.

8.2 Nur für Unternehmer: Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung bei Lieferungen mit Aussonderung der Ware und Anzeige der Versandbereitschaft an den Kunden, spätestens mit Verlassen des Lieferwerkes, geht auf den Kunden über.

8.3 Bei werkvertraglichen Leistungen geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über, sobald sich die Leistung in der Sachherrschaft des Kunden befindet, spätestens jedoch mit der jeweiligen (Teil-)Abnahme.

8.4 Soweit nicht abweichend vereinbart, bestimmen wir den Versandweg und -mittel sowie den Spediteur und Frachtführer.

8.5 Nur für Unternehmer: Unsere Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt unserer ordnungsgemäßen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Lieferanten.

8.6 Nur für Verbraucher: Wir können vom Kaufvertrag mit dem Kunden zurücktreten, wenn wir die Ware ordnungsgemäß bei unserem Vorlieferanten bestellt haben, jedoch nicht richtig oder rechtzeitig beliefert wurden (kongruentes Deckungsgeschäft). Voraussetzung ist weiterhin, dass wir die fehlende Warenverfügbarkeit nicht zu vertreten haben.

8.7 Die Einhaltung der vereinbarten Termine setzt die Klärung sämtlicher technischer Fragen, die Erfüllung der Voraussetzungen für die Installation von Photovoltaik-Anlagen und sonstiger Hardware, soweit einschlägig, den rechtzeitigen Eingang sämtlicher vom Kunden zu liefernder Unterlagen, Genehmigungen und Freigaben sowie die Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstigen Verpflichtungen des Kunden voraus. Wird eine dieser Voraussetzungen nicht rechtzeitig oder vollständig erfüllt, verlängern sich die vereinbarten Lieferfristen entsprechend.

8.8 Die Einhaltung der vereinbarten Termine für die Installation von Photovoltaikanlagen und/oder anderer Hardware setzt zusätzlich voraus, dass die Witterungsbedingungen die Installation zulassen. Dies kann etwa wegen Gewitter, Sturm und/oder Regen nicht der Fall sein. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, vereinbaren wir mit dem Kunden einen neuen Ersatztermin.

8.9 Nur für Unternehmer: Die vereinbarten Liefertermine gelten mit Meldung der Versandbereitschaft an den Kunden als eingehalten, auch soweit Lieferungen ohne unser Verschulden nicht rechtzeitig versandt werden können.

8.10 Nur für Unternehmer: Ist die Abholung durch den Kunden vereinbart, muss die vertragsgemäß versandfertig gemeldete Lieferung unverzüglich abgeholt werden; andernfalls sind wir berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Kunden nach unserer Wahl zu versenden und als geliefert zu berechnen.

8.11 Nur für Unternehmer: Soweit sich die Ausführung von Leistungen um mehr als eine Woche verzögert, weil der Kunde Pflichten unter dem Vertrag schuldhaft verletzt, sind wir berechtigt, vom Kunden pro Werktag nach dem Ablauf der Wochenfrist eine Vertragsstrafe in Höhe von 0,2 % des Netto-Preises der verzögerten Lieferung, höchstens jedoch insgesamt 5 % dieses Netto-Preises, zu fordern. Unser Recht, unter den gesetzlichen Voraussetzungen weiteren Schadensersatz zu fordern, bleibt unberührt. Die Vertragsstrafe ist jedoch auf einen etwaigen weitergehenden Schadensersatz anzurechnen.

8.12 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese dem Kunden zumutbar sind. Solche Teillieferungen können wir gesondert in Rechnung stellen; die Frachtkosten für alle Teillieferungen dürfen die vereinbarten Frachtkosten nicht übersteigen. Das Recht des Kunden, bei pflichtwidrig und schuldhaft nicht rechtzeitig erbrachten Restlieferungen vom ganzen Vertrag zurückzutreten, wenn er an bereits erbrachten Teilleistungen kein Interesse hat, bleibt unberührt.

8.13 Nur für Unternehmer: Branchenübliche Mehrlieferungen sind zulässig und gelten als vertragsgemäß. Entsprechendes gilt für vorzeitige Lieferungen.

8.14 Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, unsere Leistungen um die Dauer der Behinderung durch die höhere Gewalt hinauszuschieben. Ereignissen höherer Gewalt stehen alle von uns nicht zu vertretenden, unter Anwendung der im Einzelfall zumutbaren Sorgfalt nicht abwendbaren Ereignisse gleich, insbesondere währungs-, handelspolitische, sonstige hoheitliche Maßnahmen, wesentliche Betriebsstörungen (z. B. Feuer, Maschinenbruch, Rohstoff- oder Energiemangel) sowie Behinderung der Verkehrswege – jeweils von nicht nur kurzfristiger Dauer –, die die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Gleiches gilt für Streiks und Aussperrungen. Dauern Ereignisse höherer Gewalt oder diesen gleichgestellte Ereignisse länger als drei (3) Monate, steht sowohl uns als auch dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag zu kündigen. Wir informieren den Kunden so bald wie möglich von Eintritt und Ende derartiger Ereignisse.

8.15 Wir haften nicht für Verzögerungen oder sonstige Verletzungen bei der Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen, die direkt oder indirekt durch den Ausbruch des Coronavirus bzw. die andauernde Pandemie (COVID-19) und die entsprechenden Maßnahmen („Corona-Krise“) verursacht werden. Wir werden allerdings wirtschaftlich angemessene Maßnahmen zur Begrenzung der möglichen Auswirkungen der Krise auf die Erfüllung der vertraglichen Pflichten ergreifen. Auf unser Verlangen und nach Benachrichtigung des Kunden sind unsere vertraglichen Verpflichtungen suspendiert, solange die Corona-Krise bzw. deren Aus- oder Nachwirkungen die Vertragserfüllung verhindern oder verzögern. Termine verlängern sich entsprechend. Dauert die Suspendierung länger als drei (3) Monate, ist jede Partei berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder diesen zu kündigen.

8.16 Hat der Kunde einen Anspruch auf Schadensersatz neben der Leistung wegen Verzuges, so ist der zu ersetzende Schaden beschränkt auf einen Betrag von 0,5 % des vereinbarten Netto-Preises der vom Verzug betroffenen Lieferungen für jede volle Woche des Verzuges, insgesamt jedoch auf einen Betrag von 5 % dieses Netto-Preises. Diese Beschränkungen gelten nicht, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

8.17 Der Kunde ist – unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen – nur zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung von F Terminen berechtigt, wenn wir die Nichteinhaltung zu vertreten haben oder dem Kunden das Festhalten am Vertrag aufgrund der Verzögerung nicht zumutbar ist. Haben wir eine Teilleistung bewirkt, kann der Kunde vom ganzen Vertrag nur zurücktreten, wenn er an der Teilleistung kein Interesse hat. Jede Partei hat auf Verlangen der jeweils anderen Partei innerhalb angemessener Frist zu erklären, ob sie vom Vertrag zurücktritt oder weiter am Vertrag festhalten will.

9. Abnahme

9.1 Leistungen bedürfen einer Abnahme, wenn a) sich dies aus gesetzlichen Vorschriften ergibt oder b) dies vereinbart ist oder c) wir dies nach Ziffer 9.2 verlangen. Für die Durchführung der Abnahme gelten Ziffern 9.3 bis 9.5.

9.2 Wir sind berechtigt, bei Verträgen über Installationsleistungen, insbesondere Installation von Photovoltaikanlagen, eine Abnahme des Kunden zu verlangen.
Als Grundlage dienst dafür das Abnahmeprotokoll der Think Voltaic GmbH 

9.3 Soweit nicht abweichend vereinbart, hat die Abnahme innerhalb von zwei (2) Wochen nach Meldung der jeweiligen Abnahmebereitschaft zu erfolgen.

9.4 Wir können für in sich abgeschlossene, selbstständig nutzbare Teile unserer Leistungen eine Teilabnahme verlangen und dementsprechend unsere teilweise Abnahmebereitschaft melden. Bei erfolgreicher Teilabnahme sind wir spätestens auch berechtigt, entsprechende Teilrechnungen zu stellen.

9.5 Der Kunde darf die Abnahme bei Vorliegen wesentlicher Mängel verweigern; wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.

10. Eigentumsvorbehalt, Vorbehalt unserer Schutzrechte

10.1 Nur für Verbraucher: Bis zur vollständigen Bezahlung behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (nachfolgend die „Vorbehaltsware“).

10.2 Nur für Unternehmer: Bis zur vollständigen Erfüllung aller Ansprüche gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung behalten wir uns das Eigentum an den gelieferten Waren vor (nachfolgend die „Vorbehaltsware“).

10.2.1 Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr weiterveräußern. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere zu ihrer Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Kunde nicht berechtigt.

10.2.4 Bei der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit Waren, die nicht in unserem Eigentum stehen, erwerben wir Miteigentum an den neuen Sachen. Der Umfang dieses Miteigentums ergibt sich aus dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen Ware. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung oder Vermischung, so überträgt der Kunde uns bereits jetzt die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache in einem dem Rechnungswert der Vorbehaltsware entsprechenden Umfang und verwahrt sie unentgeltlich für uns. Unsere Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware.

10.2.5 Der Kunde tritt hiermit die Forderung aus einem Weiterverkauf der Vorbehaltsware an uns ab. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, gilt die Abtretung der Forderung aus dem Weiterverkauf nur in Höhe des Weiterverkaufswertes der Vorbehaltsware. Beim Weiterverkauf von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile haben, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe des Weiterverkaufswertes dieser Miteigentumsanteile.

10.2.6 Der Kunde ist ermächtigt, die an uns aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware abgetretenen Forderungen einzuziehen.

10.2.7 Wir behalten uns das Recht vor, die Genehmigung für den Weiterverkauf gemäß Ziffer 10.2.1 und die Befugnis zur Einziehung gemäß Ziffer 10.2.5 zu widerrufen, wenn a) der Kunde mit Zahlungen aus der Geschäftsverbindung im Verzug ist; b) der Kunde außerhalb eines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs über die Vorbehaltsware verfügt hat; oder c) nach Vertragsschluss eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden erkennbar wird, durch die ein Anspruch von uns gefährdet wird, insbesondere bei Zahlungseinstellung oder einem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden.

10.2.8 Wir verpflichten uns, auf Anforderung des Kunden die uns zustehenden Sicherheiten freizugeben, sofern der realisierbare Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um insgesamt mehr als 10 % übersteigt.

10.2.9 Der Kunde hat die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer-, Bruch-, Wasser- und Diebstahlschäden zu versichern und uns dies auf Aufforderung nachzuweisen.

10.3 Im Falle einer Pfändung der Vorbehaltsware oder anderer Eingriffe Dritter muss uns der Kunde unverzüglich benachrichtigen.

10.4 Wir behalten uns über die gelieferten Waren hinausgehende Eigentums- sowie sämtliche Patent-, Marken-, Urheber-, Persönlichkeits- und sonstige Schutzrechte vor, insbesondere an den von uns in körperlicher oder elektronischer Form zur Verfügung gestellten Abbildungen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen, Designs, Design-Vorschlägen, Schablonen, Werkunterlagen, Formen, Copyrights, Know-how und Kalkulationen sowie Software.

11. Nur für Unternehmer: Untersuchungs- und Rügepflicht

11.1 Der Kunde hat die Ware bei Ablieferung hinsichtlich Menge, Gewicht und Verpackung unverzüglich zu untersuchen und jede diesbezügliche Beanstandung auf dem Lieferschein oder dem Frachtbrief zu vermerken. Anderenfalls gelten Menge, Gewicht und Verpackung als vertragsgemäß. Der Kunde hat unverzüglich nach Ablieferung der Ware eine stichprobenartige Qualitätsuntersuchung zu veranlassen und hierfür die Verpackung (Kartons, Schachteln, Folie etc.) zu öffnen. Diese Ziffer 11.1 gilt nur für Kauf- und Werklieferungsverträge.

11.2 Erkennbare Sachmängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch fünf (5) Tage nach Ablieferung der Ware schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Sachmängel sind uns unverzüglich, spätestens jedoch fünf (5) Tage nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Diese Ziffer 11.2 gilt nur für Kauf- und Werklieferungsverträge.

11.3 Nach Durchführung einer vereinbarten Abnahme der Lieferung durch den Kunden ist die Rüge von Sachmängeln ausgeschlossen, die bei der Abnahme erkennbar waren und nicht vorbehalten wurden.

11.4 Die Mangelanzeige hat Art und Umfang des Mangels genau zu bezeichnen.

11.5 Der Kunde ist verpflichtet, uns auf Verlangen die beanstandete Ware oder Proben hiervon zwecks Untersuchung unverzüglich zur Verfügung zu stellen. Eine solche Untersuchung kann durch uns, unsere Zulieferer oder jeden anderen hierzu von uns bestimmten Dritten erfolgen.

12. Mängel

12.1 Nur für Verbraucher: Die Rechte des Kunden bei Mängeln bestimmen sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Für Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche wegen Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften allerdings nur nach Maßgabe von Ziffer 13. Ergänzend zu den gesetzlichen Vorschriften gelten außerdem Ziffern 12.3, 12.7, 12.8, 12.10 und 14. Für unsere Solarmodule, Speicher und Manager geben wir zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung Garantien ab, die Endkunden berechtigen. Hierfür sind ausschließlich die jeweiligen Garantiebedingungen maßgeblich.

12.2 Nur für Unternehmer: Wenn ein Vertrag über kauf- oder werklieferungsvertragliche Leistungen vorliegt, gilt: Im Vorfeld des Vertragsschlusses benannte Merkmale der Leistung gehören nicht automatisch zu der vereinbarten Beschaffenheit nach § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BGB, zu dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen nach § 434 Abs. 2 S. 1 Nr. 3 BGB, sondern nur dann, wenn sie in der Auftragsbestätigung ausdrücklich benannt werden.

12.3 Mit etwaigen Beschaffenheitsvereinbarungen der Leistung übernehmen wir keine Garantie oder ein sonstiges Beschaffenheitsrisiko im Sinne des Gesetzes.

12.4 Nur für Unternehmer: Ist die Leistung im Zeitpunkt des Gefahrübergangs mangelhaft, sind wir zur Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Nachlieferung berechtigt.

12.5 Nur für Unternehmer: Bei der Neulieferung ist die Ware nach unserer Wahl durch den Kunden, aber auf unsere Kosten zurückzusenden oder zu entsorgen, außer die Rücksendung und/oder Entsorgung ist für den Kunden mit erheblichen Unannehmlichkeiten verbunden.

12.6 Nur für Unternehmer: Wenn ein Vertrag über kauf- oder werklieferungsvertragliche Leistungen vorliegt, gilt: Entspricht die Leistung der von den Parteien vereinbarten Beschaffenheit, ist die Leistung auch dann vertragsgemäß und mangelfrei, wenn sie nicht den objektiven Anforderungen im Sinne von § 434 Abs. 3 BGB entspricht. Wenn ein Werkvertrag vorliegt, gilt: Unsere Leistungen sind mangelfrei, wenn sie den vereinbarten Beschaffenheiten entsprechen, die den geschuldeten Leistungsinhalt abschließend beschreiben.

12.7 Gelieferte Solarmodule sind insbesondere nicht mangelhaft, soweit die elektrische Leistung eines Solarmoduls innerhalb der im Produktdatenblatt ausgewiesenen Toleranzen liegt.

12.8 Erfüllungsort der Nacherfüllung ist unser Geschäftssitz.

12.9 Nur für Unternehmer: Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung steht dem Kunden nach seiner Wahl unter den gesetzlichen Voraussetzungen das Recht zur Minderung oder zum Rücktritt vom Vertrag zu. Für Schadensersatzansprüche wegen Mängel gilt Ziffer 13. Ein etwaiges Recht zur Selbstvornahme unter den gesetzlichen Voraussetzungen bleibt unberührt.

12.10 Nachbesserung oder Ersatzlieferung werden von uns grundsätzlich aus Kulanz und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht ausgeführt. Ein Anerkenntnis mit der Folge eines Neubeginns der Verjährungsfrist liegt nur vor, wenn wir es gegenüber dem Kunden ausdrücklich erklären. Mit Ausnahme eines ausdrücklichen erklärten Anerkenntnisses beginnt mit Nachbesserung oder Ersatzlieferung keine neue Verjährung.

12.11 Mängelansprüche bestehen nicht wegen Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, natürlicher Abnutzung oder aufgrund äußerer, nicht in unserem Verantwortungsbereich liegender Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt waren (z.B. chemische oder elektrochemische Einflüsse).

13. Haftung

13.1 Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

13.2 Der Haftungsausschluss nach vorstehender Ziffer 13.1 gilt nicht:

a) bei Aufwendungsersatzansprüchen nach § 439 Abs. 2 und Abs. 3 BGB;

b) bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz;

c) in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit;

d) bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit;

e) bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, das heißt solcher Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Die Haftung wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens, soweit wir nicht aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit, Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz haften;

f) bei einer Haftung aus datenschutzrechtlichen Anspruchsgrundlagen;

g) Nur für Unternehmer: bei Aufwendungsersatzansprüchen im Rahmen des Lieferantenregresses nach § 327u Abs. 1 BGB oder § 445a Abs. 1 BGB.

13.3 Soweit unsere Haftung nach den vorstehenden Ziffern ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die entsprechende persönliche Haftung unserer Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

13.4 Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

13.5 Für Verzögerungsschäden gilt ausschließlich Ziffer 8.16.

14. Verjährung

14.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln beträgt ein (1) Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Abweichend hiervon gilt die gesetzliche Verjährungsfrist

a) im Falle von § 438 Abs. 1 Nr. 1 a) (dingliches Recht eines Dritten) und b) (Recht, das im Grundbuch eingetragen

ist), §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB, 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerk oder Planungs-/Überwachungsleistungen für ein

Bauwerk oder Sache, die entsprechend ihrer üblichen

Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden

ist und dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat bzw. Planungs-/Überwachungsleistungen für ein Bauwerk),

b) bei Rückgriffsansprüchen nach § 445b Abs. 2 BGB sowie

bei Arglist;

c) sowie für Schadensersatzansprüche zusätzlich bei einer

Haftung aufgrund Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit,

Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

oder nach dem Produkthaftungsgesetz.

d) Nur für Verbraucher: für Ansprüche auf Nacherfüllung,

wegen Rücktritts oder Minderung, wenn ein Vertrag über

kauf- oder werklieferungsvertragliche Leistungen vorliegt.

14.2 Die Ablaufhemmungen für Ansprüche des Verbrauchers

nach § 327j (Verbraucherverträge über digitale Produkte

und digitale Dienstleistungen) oder § 475e BGB (Verbraucherkaufverträge über digitale Produkte) bleiben von der

vorstehenden Ziffer 14.1 unberührt.

14.3 Die regelmäßige Verjährungsfrist im Sinne des Gesetzes, soweit sie für sonstige Ansprüche des Kunden gegen uns gilt, wird die auf zwei Jahre ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn verkürzt. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche in den in Ziffer 14.1 c) genannten Fällen.

14.4 Nur für Unternehmer: Die Ablaufhemmung nach § 445b Abs. 2 BGB endet spätestens fünf (5) Jahre nach dem Zeitpunkt, in dem wir die Ware dem Kunden abgeliefert haben.

15. Außenwirtschaftsrecht

15.1 Die Erfüllung des Vertrages mit dem Kunden steht unter dem

Vorbehalt, dass der Erfüllung keine Hindernisse aufgrund nationaler oder internationaler Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos und/oder sonstige Sanktionen entgegenstehen.

15.2 Der Kunde hat bei Weitergabe der von uns gelieferten Waren (Hardware und/oder Software und/oder Technologie sowie dazugehörige Dokumentation, unabhängig von der Art

und Weise der Zurverfügungstellung) oder der von uns erbrachten Leistungen (einschließlich technischer Unterstützung jeder Art) an Dritte im In- und Ausland die jeweils anwendbaren Vorschriften des nationalen und internationalen (Re-) Exportkontrollrechts einzuhalten. In jedem Fall hat er dabei die (Re-) Exportkontrollvorschriften der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union zu beachten.

15.3 Sofern für Exportkontrollprüfungen erforderlich, wird der

Kunde uns nach Aufforderung unverzüglich alle Informationen über Endempfänger, Endverbleib und Verwendungszweck der von uns gelieferten Waren bzw. erbrachten Leistungen sowie diesbezügliche Exportkontrollbeschränkungen übermitteln.

15.4 Der Kunde stellt uns von allen Ansprüchen, die von Behörden

oder sonstigen Dritten gegen uns wegen der Nichtbeachtung vorstehender exportkontrollrechtlicher Verpflichtungen durch den Kunden geltend gemacht werden, in vollem Umfang frei und verpflichtet sich zum Ersatz aller uns in diesem Zusammenhang entstehenden Schäden und Aufwendungen, es sei denn, der Kunde hat die Pflichtverletzung nicht zu vertreten. Eine Umkehr der Beweislast ist hiermit nicht verbunden.

16. Vertraulichkeit, Werbung

16.1 Nur für Unternehmer: Der Kunde hat unsere Unterlagen und unsere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, die ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder bei denen sich aus den Umständen ergibt, dass sie vertraulich sind, (nachfolgend: „Informationen“) vertraulich zu behandeln. Er ist insbesondere nicht dazu berechtigt, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung Informationen an Dritte weiterzugeben

oder Dritten zugänglich zu machen. Soweit wir einer Weitergabe von Aufträgen an Dritte zugestimmt haben, sind diese entsprechend schriftlich zu verpflichten. Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt bis zu einer Dauer von zehn (10) Jahren nach Beendigung bzw. Abwicklung des Vertrages fort. Sie besteht nicht, soweit Informationen a) dem Kunden bereits bei Abschluss des Vertrages bekannt waren oder später bekannt werden, ohne dass dies auf einer Verletzung einer Vertraulichkeitspflicht beruht oder b) bereits bei Abschluss

des Vertrages öffentlich bekannt waren oder später öffentlich bekannt werden oder c) aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offen gelegt werden müssen.

16.2 Die Nutzung des Vertrages zu Werbezwecken ist ohne unsere vorherige Zustimmung nicht gestattet.

17. Form, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl, Sonstiges

17.1 Erfüllungsort für sämtliche Verbindlichkeiten ist unser Geschäftssitz (Dresden).

17.2 Soweit in diesen Geschäftsbedingungen oder in dem Vertrag auf ein Schriftformerfordernis abgestellt wird, ist Textform im Sinne von § 126 b BGB (dauerhafter Datenträger wie Brief, Telefax oder E-Mail) zur Wahrung der Schriftform ausreichend.

17.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen oder sonstiger Vertragsbestandteile lässt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

17.4 Nur für Verbraucher: Für den Fall, dass der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus Deutschland verlegt oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz.

17.5 Nur für Unternehmer: Die Gerichte an unserem Geschäftssitz (Dresden) sind örtlich ausschließlich zuständig, wenn der Kunde Kaufmann ist. Wir bleiben jedoch berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand oder einem sonstigen zuständigen Gericht zu verklagen.

17.6 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Kunden unterliegen dem deutschen Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht/CISG). Die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften , insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, bleiben unberührt (Artikel 6 Absatz 1 Rom-I-Verordnung).

17.7 Nur für Verbraucher: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur online-Streitbeilegung zur Verfügung. Diese Plattform ist unter http://ec.europa.eu/consumers/odr zu finden. Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung seiner Streitigkeiten zu nutzen. Wir sind nicht bereit

oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.